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Der Sicherungsschein - Ihre Zahlungsabsicherung bei NAUTIC-TOURS

Die "YACHT" schreibt in Ausgabe 17/2007 im Artikel über Blu Balu:

"Einziger Lichtblick in der chaotischen Pleite scheint zu sein, dass die meisten Kunden einen Sicherungsschein hatten. BluBalu gab die des Münchner Unternehmens YACHT-POOL aus, die in der Branche als Benchmark* in Sachen Kundenschutz gelten, da sie die Kundengelder auch versichern, wenn das Geld schon zu Partnerfirmen im Ausland weitergeflossen ist.?

* Anmerkung: "Benchmark" ist ein in der Wirtschaft gängiger Terminus für die vorgegebenene Höchstmarke, z. B. eines angestrebten Qualitätsniveaus.

So wichtig ist der Sicherungsschein>

Die Rechtslage

Die meisten Charteragenturen sind nach deutschem Reiserecht nur Vermittler zwischen dem Segler und dem Betreiber der Charterschiffe, also in den meisten Fällen einer Firma im Ausland. Damit sind Agenturen juristisch keine Reiseveranstalter. Aus dem Bestreben, den Kunden zu signalisieren, dass man sich ennoch für sie stark macht, geben viele Charteragenturen trotzdem einen Sicherungsschein ohne Aufpreis aus. Er versichert alle Anzahlungen des Kunden. Allerdings deckt der Sicherungsschein oft nicht die Kosten für Flüge ab, da diese nicht immer Bestandteil des Chartervertrags sind, sondern die Kunden selbstständig über das Internet oder die Reisebüros buchen! Im Fall einer Firmenpleite wird dann nur der reine Wert der Charter erstattet.

Die Haftungsgrenzen

Verwirrend ist für Laien, dass es Sicherungsscheine von verschiedener Qualität gibt.

1. Der Standard-Schein:

Dieses Zertifikat eines großen Versicherers aus der Pauschaltourismusbranche schützt nur vor der Pleite der deutschen Agentur. Hat diese das Geld bereits an den Flottenbetreiber im Ausland weitergeleitet, endet die Haftung. Geht also der ausländische Basisbetreiber pleite, bekommen die Kunden oft keinen Cent! Solche Fälle sind in der Vergangenheit schon häufig vorgekommen.

2. Der Spezial-Schein:

Es gibt auf den Charterbereich spezialisierte Versicherer, die die Kundengelder auch noch versichern, wenn diese bereits im Ausland beim Flottenbetreiber gelandet sind. Eingefahrt hat diesen Schutz vor Jahren der Münchner Anbieter Yachtpool mit seiner "Partnerversicherung". Vor kurzem hat die Vereinigung deutscher Yacht-Charterunternehmen (VDC) angekündigt, für seine 17 Mitgliedsagenturen in Zusammenarbeit mit Pantaenius einen vergleichbaren Schutz als "Chartergarantie" einzuf+hren (YACHT 16/07).

Die Formalien

Gelegentlich werden Kunden beim Vertragsabschluss vertröstet: "Der Sicherungsschein wird Ihnen später zugeschickt." Lassen Sie sich nicht darauf ein! Ist Geld geflossen, muss der Schein auf den Tisch! Denn ohne ihn ist das Geld im Schadensall verloren. Hintergrund: Die Agenturen müssen die Scheine vom Rückversicherer im Paket kaufen, der gibt sie aber nur heraus, wenn eine Firma zuvor eine Bonitätsprüfung besteht. Deshalb ist größte Skepsis angebracht, wenn eine Agentur behauptet, ihr seien gerade die Sicherungsscheine ausgegangen.

aus Zeitschrift "YACHT" 17/2007

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