Die
Rechtslage
Die meisten Charteragenturen sind nach deutschem Reiserecht nur Vermittler zwischen dem Segler und
dem Betreiber der Charterschiffe, also in den meisten
Fällen einer Firma im Ausland. Damit sind Agenturen juristisch
keine Reiseveranstalter. Aus dem Bestreben, den Kunden zu
signalisieren, dass man sich ennoch für sie
stark macht, geben viele Charteragenturen trotzdem einen Sicherungsschein ohne Aufpreis aus. Er versichert
alle Anzahlungen des Kunden. Allerdings deckt der
Sicherungsschein oft nicht die Kosten für
Flüge ab, da diese nicht immer Bestandteil des Chartervertrags sind, sondern die Kunden selbstständig über
das Internet oder die Reisebüros buchen! Im Fall einer Firmenpleite wird dann nur der reine Wert der Charter erstattet.
Die Haftungsgrenzen
Verwirrend ist für Laien, dass es
Sicherungsscheine von verschiedener Qualität gibt.
1. Der Standard-Schein:
Dieses Zertifikat eines großen Versicherers aus der Pauschaltourismusbranche schützt nur vor der
Pleite der deutschen Agentur. Hat diese das Geld bereits
an den Flottenbetreiber im Ausland weitergeleitet, endet die
Haftung. Geht also der ausändische
Basisbetreiber pleite, bekommen die Kunden oft keinen Cent! Solche Fälle sind in der Vergangenheit schon
häufig vorgekommen. |
2. Der Spezial-Schein:
Es gibt auf den Charterbereich
spezialisierte Versicherer, die die Kundengelder auch noch versichern, wenn
diese bereits im Ausland beim Flottenbetreiber
gelandet sind. Eingeführt hat diesen Schutz vor Jahren der Münchner Anbieter
Yachtpool mit seiner
„Partnerversicherung“. Vor kurzem hat die Vereinigung deutscher Yacht-Charterunternehmen (VDC) angekündigt, für
seine 17 Mitgliedsagenturen in Zusammenarbeit mit
Pantaenius einen ver>gleichbaren Schutz als „Chartergarantie“
einzuführen (YACHT 16/07).
Die Formalien
Gelegentlich werden Kunden beim Vertragsabschluss
vertröstet: „Der Sicherungsschein wird Ihnen später zugeschickt.“ Lassen Sie sich nicht darauf ein! Ist Geld
geflossen, muss der Schein auf den Tisch! Denn ohne ihn ist
das Geld im Schadensall verloren. Hintergrund: Die Agenturen
müssen die Scheine vom Rückversicherer im Paket kaufen, der gibt
sie aber nur heraus, wenn eine Firma zuvor eine Bonitätsprüfung besteht.
Deshalb ist größte Skepsis angebracht, wenn eine Agentur
behauptet, ihr seien gerade die
Sicherungsscheine ausgegangen.
aus Zeitschrift "YACHT" 17/2007 |