CHARTER-RÜCKTRITTVERSICHERUNG
- Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines
Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn nicht stattfinden
kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten bezahlt*
- Wenn
ein Crewmitglied den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines
Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden die für das Crewmitglied
anteiligen Kosten bezahlt*.
- Wenn der Skipper ausfällt, kein
entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn vorzeitig
abgebrochen werden muss, so werden die Kosten für den nicht genutzten Teil der
Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist*.
- Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die
zweite zurücktreten*.
- Gedeckt sind die Kosten für die Charter und die
Flüge (sofern im Antrag angegeben)*.
WICHTIG:
Bei den "Allgemeinen
Reise-Rücktrittversicherungs-Bedingungen" ist die Erkrankung, Tod von Personen
über 75 Jahre von der Deckung ausgeschlossen. Viele unserer Angehörigen
haben dieses Alter glücklicherweise überschritten.
YACHT-POOL hat
diese Einschränkung und anderes mehr ausgeschlossen.
Ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung.
*Der Selbstbehalt beträgt 20% der jeweiligen
Schadenssumme.
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