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Sicherungsschein bei NAUTIC-TOURS

Insolvenzversicherung / "Reisepreis"-Absicherung mit Yacht-Pool

ab Dezember 2021:

In der Vergangenheit hat Nautic-Tours für jede Charter den Yacht-Pool-Sicherungsschein ausgegeben. Dezeit bietet die gesamte Versicherungsbranche leider keine Sicherungsschein an. Die Charterbranche kann deshalb keine Sicherungsschein ausstellen.

Aber: Wir sind stolz darauf, zu den von Yacht-Pool geprüften Charteragenturen zu gehören, die durch das Siegel "Checked & Trusted by Yacht-Pool" auch weiterhin Ihre Seriosität und den verantwortungsvollen Umgang mit Kundengelder - Ihrem Geld - darlegen zu können.

Wir, als Inhaber der Charteragentur Nautic-Tours, sind der Meinung, auf diesem Wege und durch eine unabhängige Prüfung, Ihnen als Kunde die größtmögliche Sicherheit für Ihre Zahlungen anbieten zu können!

Wir freuen uns auf Sie!

bis März 2020:

Nautic-Tours: Wir sicheren Ihre Zahlungen an uns gegen eine mögliche Insolvenz ab. Sie erhalten von uns einen Sicherungsschein, ausgestellt von Yacht-Pool, ein Spezialunternehmen für die Charter-Preis Absicherung in der Branche.

Gehen Sie mit uns an Bord und profitieren Sie von unserem Know-how.

Nautic-Tours - von Yacht-Pool mit dem Financial Security System geprüft

Yacht-Pool informiert dazu:

12.09.2017:

die Chartersaison 2017 ist noch nicht zu Ende gegangen, da informieren uns die Agenturen schon über einen positiven Anlauf der Buchungen für 2018. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist für die Charterkunden und damit auch für die Agenturen, die Absicherung der Charterzahlungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz, von essentieller Bedeutung.
Dies wird sich durch die massiven Probleme, die sich durch den Pleitefall der Charterfirma Thinius, bei dem offensichtlich wieder sowohl Kunden, als auch Agenturen, Geld verloren haben, weiter verschärfen. Insbesondere, weil  über diesen Fall  in der Yacht  groß berichtet worden ist.

Wir möchten dazu nicht verschweigen, dass sich das „YACHT-POOL Label“ im Laufe der mehr als 20 Jahre, der von uns entwickelten Zahlungssicherungsgarantie, selbständig und ohne unser Zutun zu einem „Qualitätssiegel“ entwickelt hat, das weit über die bloße Zahlungsabsicherung hinausgeht. Denn die Kunden machten (zu Recht) die Erfahrung, dass bei Firmen, wo die wirtschaftlichen Verhältnisse stimmen, dies auch die übrigen Leistungen tun. Dass dieses Image in der Realität hochgradig stimmt, hat uns im Übrigen auch dieses Jahr  wieder bewiesen. Denn alle Reklamationen unzufriedener Kunden, die uns mitgeteilt wurden, betrafen „nicht YACHT-POOL gelistete“ Firmen.
Und dies werden wir auch entsprechend publizieren.
Wir sind gezwungen, dieser „Kundenerwartung“ zu entsprechen und bitten Sie daher dasselbe zu tun. Denn um es klar zu sagen, wir übernehmen für Ihr Unternehmen mit unserem Namen, die persönliche Bürgschaft, nicht nur für die finanzielle Absicherung Ihres Unternehmens, sondern darüber hinaus (wenn auch nie beabsichtigt) de facto auch die Bürgschaft für die Zufriedenheit Ihrer Kunden, auch mit den übrigen Leistungen.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen schon heute ein erfolgreiches Charterjahr 2018 und freuen uns dazu unseren Beitrag zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Schöchl             Rachel Langebröker

P.S.: Bei YACHT-POOL gelistet zu sein ist eine sehr starke Empfehlung. Insbesondere weil auch in den Fachzeitschriften publiziert wurde, dass sich die Firma Thinius bemüht hat, bei YACHT-POOL gelistet zu werden, aber abgelehnt wurde. Agenturen und Kunden, die trotzdem mit dieser Firma zusammenarbeiteten verloren ihr Geld!!!
Des Weiteren führte die Pleite einer italienischen Charterfirma, für die von einem norddeutschen Yacht Versicherer ein Sicherungsschein, bei dem keine Bonitätsprüfung vorausgesetzt wird, wieder zu einer kräftigen Verärgerung und Enttäuschung von Kunden und damit der Agenturen, weil dieser Sicherungsschein u.a. nur das Risiko für den Fall, dass für die Pleitefirma das Insolvenzverfahren eingeleitet wird, abdeckt. Auch dabei verloren Kunden ihr Geld, weil diese Versicherungen die Zahlung verweigerte.
Dies ist jedoch für Kenner der Praxis unseres Geschäftes eine tricky Formulierung, die letztlich auch auf die Agentur Rückwirkung hat, weil der Kunde ja erwartet, dass er von seiner Agentur nicht nur vernünftige Schiffe, sondern dass auch die sonstigen Leistungen in Ordnung sind.

2007:

Der "YACHT-POOL-Sicherungsschein" ist ein Schutz für die Kundengelder. Das heißt, wenn Ihre Agentur oder die Charterfirma (sofern beide Firmen mit uns kooperieren und somit den Schutz über den Sicherungsschein genießen) zahlungsunfähig sind, erhalten Sie von uns die zum Teil oder komplett bezahlten Gelder.Dies gilt im Übrigen auch für Kundengelder, die über einen sogenannten Einzelsicherungsschein abgesichert wurden.

Dieses Konzept bedarf jahrzehnte langer Erfahrung und Know-How und wir sind stolz, dass bis heute kein Kunde, der einen "YACHT-POOL-Sicherungsschein" im Besitz hatte, sein Geld verloren hat.

Z.B. im Fall "Blu Balu" hat sich unser System bewährt und über 500 Kunden wurden durch uns gerettet. Daher fragen Sie bei Ihrer Agentur nach, ob sie Ihnen einen "YACHT-POOL-Sicherungsschein" anbietet.

Zur Bedeutung und Wichtigkeit des Sicherungsscheins schreibt die Zeitschrift "Yacht" in Der Ausgabe 17/2007 (pdf-Datei bereitsgestellt von Yacht-Pool)

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Diese Nautic-Tours Webseite informiert über: - - letzte Aktualisierung: 2022-10-18

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