Allgemeine Geschäftsbedingungen*
VERANTWORTLICHER MIETER: die Person, die das Boot mietet, muss mindestens 18 Jahre oder älter sein. Diese Person ist für das gesamte Schiff verantwortlich. Der Vermieter verlangt vom Mieter, dass er/sie erkennen lässt, eine geeignete Person zu sein. In anderen Fällen kann der Vermieter die Übergabe des Schiffes verweigern. In diesem Fall werden die Mietkosten zurückerstattet; weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht.
ANMELDUNG/BUCHUNG/BEZAHLUNG: um ein Boot fest zu buchen, komplettieren und unterschreiben Sie bitte das Buchungsformular. Gleichzeitig wird die Anzahlung in Höhe von 40 % des Mietpreises fällig. Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird die Buchung zur Festbuchung. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Abfahrt fällig. Bei Zahlungen aus dem Ausland sind die Bankspesen zusätzlich vom Mieter zu tragen.
KAUTION: Eine Kaution zwischen 550 € und 1200 € (Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung) ist in bar, per Kreditkarte (Visa oder Eurocard-Mastercard), vor Übernahme des Bootes am Abfahrtshafen zu hinterlegen. Dieser Betrag wird bei der Rückgabe des Bootes erstattet, sofern Boot und Ausstattung unbeschädigt und vollständig, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückgegeben werden. Der Kautionsbetrag entspricht im Versicherungsfall dem Selbstbehalt des Mieters. Der Kautionsbetrag kann auch bei Unfall, Materialschaden oder bei durch den Mieter verursachtem schlechtem Zustand des Bootes verrechnet werden. In jedem Fall auch wenn das Kreuzfahrtversicherungspaket Plus abgeschlossen ist, wird eine Kaution bei der Einschiffung verlangt.
REISERÜCKTRITT:
* Durch den Mieter:
Im Falle einer Stornierung senden Sie dem Vermieter so bald wie möglich einen Brief mit der entsprechenden Erklärung. Stornierungskosten werden wie folgt erhoben:
- mehr als 8 Wochen vor der Abfahrt : 150 €
- zwischen 8 und 4 Wochen vor der Abfahrt : 40 % des Mietpreises weniger als 4 Wochen vor der Abfahrt : 100 % des Mietpreises.
Die Kosten (ausschließlich der Stornierungskosten) können zurückerstattet werden, sollte der Vermieter für das Boot und
den gleichen Zeitraum einen Ersatz finden.
* Durch den Vermieter:
Wenn der Vermieter aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht in der Lage ist, das Boot zu vermieten, wird dem Mieter ein anderes Boot mit gleicher Ausstattung und Größe zur Verfügung gestellt. In Fallen, bei denen dies nicht möglich ist, erstattet der Vermieter alle geleisteten Zahlungen, weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht. (Kopie der Bedingungen der Versicherung auf Anfrage)
REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG: Die Versicherung gilt für den Fall einer Stornierung und um sicherzustellen, dass der Vermieter die Stornogebühren erhält. Diese Versicherung ist gültig, wenn Sie Ihre Reise VOR ABREISE aus einem der folgenden Gründe annullieren: schwere Krankheit, schwerer Unfall, Tod, Tod des Ehegatten, eines Elternteils oder eines Kindes. Die Gültigkeit schließt alle Reisenden ein. Im Falle einer Stornierung beträgt der Selbstbehalt 150 € sowie die Gebühr für die Reiserücktrittskostenversicherung.
- Von der Mietgesellschaft mitgeteilt.
Wenn in der Folge unvorhersehbarer und unwiderstehlicher Umstände, die Mietgesellschaft dem Mieter das Boot nicht zur Verfügung stellen kann, das er gemietet hat, verpflichtet sie sich, alle Mittel zu verwirklichen, über die sie verfügt, um dem Mieter ein Esatzsboot, von Komfort und von Kapazität(Fähigkeit) zu verschaffen, die mit demjenigen anfänglich vergleichbar ist, wer zurückbehalten(bestellt) ist. Im Falle der Unmöglichkeit zahlt die Mietgesellschaft unverzüglich alle gezahlten(gegossenen) nach Maßgabe der Tage von Genußverlust entsprechenden Summen, mit Ausnahme jeder Entschädigung zurück, welche sie auch immer ist.
Besondere Bedingungen für die Storno einer «Flottille» und «gedauerte lange Reservierung».
Durch die allgemeinen Mietbedingungen und durch den Annullierungsplan oben verstoßend, jede Reservierung einer
«Flottille» - mehr als 3 Boote.
VERSICHERUNGEN: Der Reisepreis umfasst eine generelle Haftpflichtversicherung für das Boot. Der Mieter und die mit ihm reisenden Passagiere sind nicht versichert. Fahrräder unterliegen der Verantwortung des Mieters. Im Falle des Verlusts oder Diebstahls gemieteter Fahrräder ist der Mieter zur Entschädigung verpflichtet.
Es kann bei der Reservation eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die folgende Risiken deckt: Unterbrechung der Kreuzfahrt, Beschädigung der Schraube, Ausfahrten mit dem Fahrrad, körperliche Verletzungen, Rückstattung der Kaution (die so genannte „Assurance Pack Croisière Plus“ = Kreuzfahrtversicherungspaket Plus).
UNFÄLLE: Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden umgehend dem Vermieter zu melden. Der Vermieter wird den Mieter beraten, was zu tun ist. Der Mieter oder das Unfallopfer haben keinerlei Anspruch auf Entschädigung, sofern die Reise deshalb annulliert werden muss.
BOOTSÜBERNAHME: Das Boot steht dem Mieter zur Verfügung, nachdem folgende formale Verfahren abgeschlossen sind: - Restzahlung - Hinterlegung der Kaution (Bootskaution sowie Reinigungskaution) - Inventarprüfung des Bootes. Bootsübernahme vom Kunden gilt als Erkennung des guten technischen und gereinigten Zustands des Bootes. Der Mieter kann die Übernahme verweigern, wenn dieses nicht der Darstellung im Katalog entspricht, wenn wichtige Ausstattungsgegenstände in nicht funktionsfähigem Zustand sind oder wenn es sich nicht in einem annehmbar gereinigten Zustand befindet. Der Übernahme-Ort kann sich ändern im Falle eines Hochwassers, einer Dürre oder in alle Fälle, die die Einschiffung in der von Mietvertrag geplanten Startbasis nicht ermöglichen.
RÜCKGABE DES BOOTES: Das Boot muss zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückgegeben werden sofern nicht unvorhersehbare Umstände eingetreten sind. Das Boot muss dem Vermieter im gleichen Zustand und mit dem gleichen Inventar, wie es dem Mieter übergeben worden war, zurückgegeben werden. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter etwaige Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe oder unrechtmäßiges Verlassen des Bootes entstehen, zurückfordern.
Die Zeit der dem Mitvertragspartner zufallenden Reinigung ist Bestandteil der Vermietung+. Für Schäden oder Verluste, die ggf. Gegenstand einer Übernahme durch die Versicherung sind, wird der Hinterlegungsbetrag bis zur Zahlung durch die Versicherungsgesellschaft einbehalten. Die Rückzahlung erfolgt nach Abzug der Beträge zur Deckung der Franchise sowie sämtlicher Kosten und Nebenkosten, die unter Umständen mit dem Schaden verursacht wurden (Telefon, Bearbeitung und technische Überwachung, Schadensprotokolle,…).
BETRIEBSSTUNDEN :
Die Betriebskosten werden pro Stunde abgerechnet, mit Ausnahme von Holland (Woubrugge), England, Irland und Portugal. Die Preise betragen zwischen 5,19€ und 10.95€ pro Motorstunde, je nach Bootstyp. Die genauen Preise erfahren Sie bei der Buchung per Email oder auf der Webseite oder von unseren Partnern. Bitte beachten Sie, dass sich die Betriebskosten jederzeit aufgrund der Marktsituation ändern können. Sie erhalten ein vollgetanktes Boot und werden über die Kosten informiert und der aktuelle Stand wird notiert. Rechnen Sie mit zwischen 155€ und 330€ für eine Woche, je nach Bootstyp.
BENUTZUNG DES SCHIFFES DURCH DEN MIETER: Der Mieter muss die Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Fluss- oder der Seeschifffahrt respektieren. Es ist verboten in der Nacht zu fahren. Schleppen wird verboten sowie Untervermietung und Leihe des Bootes. Der Kapitän ist für seine mitreisenden Passagiere verantwortlich. Es wird ihm untersagt, andere Personen als die im Mietvertrag aufgeführten Personen an Bord zu haben. Nur die Mitreisenden, die an der Einweisung teilgenommen haben und die deswegen auf der sogenannten „Carte de Plaisance“ eingetragen sind, dürfen das Boot steuern.
Die «Carte de Plaisance» (das ist der provisorische Führerschein für die Mietzeit) erlaubt NICHT das Befahren bestimmter grosser Wasserstrassen: Rhein, Rhone, Seine, Loire etc. Es ist strengstens verboten diese Wasserstrassen mit dem Hausboot zu befahren. Alle, die diese Bestimmung nicht beachten, mussen damit rechnen sofort Ihre Hausbootreise zu beeenden ohne den Restbetrag der Mietzeit zurückbezahlt zu bekommen. Auserdem gehen Kosten für die Ruckführung des Bootes auch zu Lasten des Mieters.
UNBEFAHBARKEIT von FLÜSSEN und KANÄLEN: Im Falle des Hochwassers, niedrigster Wasserstand, Einschränkung des Sektors (auf Grund der Überschwemmung oder der Trockenheit), der ertragenen Schäden auf dem Wege des Wassers oder des jeden anderen das die Schiffahrt unerträglich machende Ereignis oder das schwer ist, kann der Vermieter, in der reinen Proportion der durch diese Ereignisse erzeugten Zwänge, die Orte und / oder Abfahrtsdaten und / oder auf dem Rückweg von der Fahrt ändern. Wenn die gleichen Umstände die Reise unmöglich machen, wird die Zahlung für eine ähnliche Reise und ein vergleichbares Datum benutzt werden, soweit das gleiche Boot verfügbar
ist. Diese Umstände gelten auch, wenn die Ereignisse während der Reise eintreten und wenn das Boot für mehr als 48 Stunden still liegt. Anlässlich der Übernahme des Schiffs übergibt der Vermieter dem Schiffsführer die obligatorischen Schifffahrtsunterlagen: - Schifffahrtskarte - Bordbuch, das umfasst: einen verwaltungstechnischen Teil – Kopie der Zulassung des Vermieters - Kopie der Verkehrszulassung – Bescheinigung über die technische Kontrolle und die Kontrolle nach der Trockenlegung – Kopie der Versicherungsbescheinigung; einen allgemeinen Teil – Informationen über die Sicherheit (Gas, Strom, Verbrennungsanlagen, Durchfahrt durch Schleusen, Bekämpfung der Wasserwege, Prüfung der Gerätschaften und vor dem Verlassen des Schiffs), Information über den Umweltschutz, den Wasserweg und die Ufer, Informationen über die wesentlichen innenliegenden Schifffahrtssignale und die absoluten Verbote; einen spezifischen Teil – Masseplan des Schiffs mit Verweis auf die genaue Platzanordnung der individuellen Sicherheitsausrüstungen, der Brandbekämpfungsanlagen, der Kraftstoff- und Gasventile, die für die Brand- und Entwässerungsbekämpfung bestimmt sind; ein Auszug aus dem Sonderpolizeiverzeichnis für die eingeschlagenen Wasserwege (Beschränkungen, Verbote); eine ausführliche Karte der programmierten Strecke, eine Karte, die Auskunft über die Orte gibt, an denen Müll gelagert und die Leerung der Brauchwasserbehälter durchgeführt werden kann. Der Mitvertragspartner hebt ein Exemplar des Mietvertrags auf, den er den Behörden auf Anfrage vorzulegen hat. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mitvertragspartner ein Schiff zur Verfügung zu stellen, das sich in einem einwandfreien Betriebszustand befindet und gemäß den geltenden Vorschriften ausgestattet wurde. Der Mitvertragspartner bestätigt, dass sich die Ausstattungen in einem einwandfreien Nutzungszustand befinden und die Beschreibung des Schiffs und seiner Ausstattungs- und Ausrüstungselemente in das ihm ausgehändigte Inventar übernommen wurden. Mit der Übernahme des Schiffs bestätigt der Mitvertragspartner, uneingeschränkt informiert worden zu sein und das Schiff in einem einwandfreien Betriebs- und sauber Zustand übernommen zu haben. Das Übernahmeblatt beinhaltet eine Beschreibung des Schiffs und seiner Ausstattungs- und Ausrüstungselemente. Ferner übermittelt der Vermieter dem Vertragspartner oder Schiffsführer sämtliche Erklärungen, die für den einwandfreien Betrieb der Geräte und Ausrüstungen des Schiffs erforderlich sind. Mit der Unterzeichnung dieses Übernahmeblatts nimmt der Mitvertragspartner und/oder der Schiffsführer Abstand davon, zu einem späteren Zeitpunkt eine Nichtübereinstimmung mit den Auflagen und Bedingungen des
Vertrags sowie eine mangelnde Beratung hinsichtlich des Schiffsbetriebs in Anbetracht des geplanten Schifffahrtprogramms geltend zu machen.
PANNEN: Die Mietkosten umfassen eine Pannenhilfe. Im Fall einer Panne ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen. Dieser wird alle notwendigen Reparaturen im Rahmen der getroffenen Mietvereinbarung anordnen.
PANNEN, die nicht vom Mieter verursacht sind: Bei Schäden, die mehr als 24 aufeinander folgenden Stunden Liegezeit verursachen, wird dem Mieter im Verhältnis zur effektiven Liegezeit ein Betrag zurückgezahlt. Dieser Zeitraum zählt von dem Moment an, da der Mieter über den Zwischenfall informiert worden ist. Der Mieter darf ohne das Einverständnis des Vermieters keine Reparaturen am Schiff vornehmen, außer im Fall einer Notsituation.
VOM MIETER VERURSACHTE PANNEN ODER UNFÄLLE: Wenn es bewiesen wird, dass die Panne oder der Unfall die Schuld des Mieters ist, steht diesem keine Entschädigung, auch bei Reiseabbruch, zu. Der Mieter kann die Kautionszahlung einbehalten, um damit für die Reparaturzahlungen aufzukommen.
Etang de Thau: Im Falle des auf die Mietgesellschaft nicht zuzuschreibenden Vorfalles (einen Netz in der Schraube nehmen, einsinken, stranden, u.s.w.), auf dem Etang de Thau (in Süd Frankreich) oder jede andere Wasserstraße, und die die Versetzung und / oder das Abschleppen des Schiffes via den Vermieter, oder SNSM oder eine andere Gesellschaft von Abschleppen, die bedingten Kosten für diese Versetzung oder das Abschleppen werden direkt dem Kunden abrechnen sein.
BESCHÄDIGUNGEN ODER VERLUST VON
AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDEN ODER VON PERSÖNLICHEN HABE: Der Vermieter ist dazu verpflichtet dem Vermieter alle beschädigten oder verloren gegangenen Gegenstände mitzuteilen. Der Mieter ist nicht verantwortlich für jegliche Verluste oder Schäden der persönlichen Habe, die vom Mieter verursacht wurden.
HAUSTIERE: Haustiere sind an Bord gerne gesehen. Dem Mieter wird allerdings nicht gestattet, das Bettzeug oder das Geschirr für sein Haustier zu benutzen. Jegliche dafür notwendige Ausstattung muss vom Mieter mitgebracht werden.
EINWEGFAHRTEN VON EINER BASIS ZUR ANDEREN: Auch wenn die Einwegfahrt vom Vermieter akzeptiert wird, kann die Einwegfahrt ohne Angabe von Gründen in eine Hin- und Rückfahrt geändert werden oder eine Hin- und Rück- Fahrt zur Einwegfahrt. Wenn die Einwegfahrt zur Hin- und Rückfahrt wird, werden die für diese Einwegfahrt bezahlten Zusatzkosten dem Kunden rückerstattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Basis 48 Stunden vor Abfahrt anzurufen, bzw. sich über den Verlauf der Einwegfahrt zu informieren.
FAHRRÄDER :
Die Fahrräder werden dem Mitvertragspartner anvertraut, der uneingeschränkt für dieselben haftet. Im Fall von Diebstahl ist der Mitvertragspartner verpflichtet, Anzeige bei den territorial zuständigen Polizeidienststellen zu erstatten und dem Vermieter das Original des entsprechenden Protokolls zukommen zu lassen. Der Mitvertragspartner und sämtliche Personen, die mit seinem Einverständnis eines der vermieteten Fahrräder mieten, haften für etwaige Unfälle oder Schäden, die aufgrund der Benutzung der ihm anvertrauten Fahrräder verursacht oder erlitten werden.
STRECKE: Die Kreuzfahrten beginnen an dem Tag und an der Basis, die in der Buchungsbestätigung eingetragen sind. Jedoch darf der Vermieter die die Start- und Zielbasis in derselben Region aus operationellen Gründen, ändern.
DIVERSE KOSTEN :
Der Mitvertragspartner übernimmt die Kosten für Kraftstoffe, Schmiermittel, Brennstoffe für die Küche, Batterien und allgemein für sämtliche Verbrauchsstoffe, die für den allgemeinen Betrieb und die Wartung des Schiffs während der Vermietungsdauer erforderlich sind. Diese Preise für diese Positionen sind der Preisliste des Vermieters zu entnehmen und unterliegen den Schwankungen der Marktkurse. Etwaige Gebühren für das Ankern und Parkkosten werden ebenfalls vom Mitvertragspartner übernommen und hängen von der Auswahl der jeweiligen Zwischenstopps ab.
VERLASSEN DES BOOTES: Wenn der Kunde das Boot irgendwo anders als in der Zielbasis verlässt, wird der Vermieter die Betriebstunden sowie die Reinigungskosten und dazu auch die Rückführungskosten des Bootes dem Kunden berechnen.. Ein Pauschalpreis von 500 Euro + 380 Euro / Rückführungstag
BESCHREIBUNG DER BOOTE: Die Pläne sind gleichlautend mit Beschreibung der Boote. Jedoch können einige kleine Unterschiede je nach Region erscheinen.
FERNVERTRAG :
In Anlehnung an die Bestimmungen nach Artikel L. 121-21 der französischen Verbraucherordnung wird dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um sein Widerrufsrecht geltend zu machen, ohne dass er in diesem Zusammenhang verpflichtet ist, seine Entscheidung zu begründen. Nach Artikel L. 121-97 des französischen Verbraucherrechts ist vorgesehen, dass „der Fachmann den Verbraucher vor dem Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Fachmann aus Anlass einer Messe oder irgendeiner Geschäftsveranstaltung, die in den Anwendungsbereich der Bestimmungen nach Buch VII, Überschrift IV, Kapitel II des französischen Handelsgesetzbuchs fällt, darüber unterrichtet, dass er kein Widerrufsrecht geltend machen kann.
KOSTEN, BUSSGELDER UND KLAGEERHEBUNG :
Der Mitvertragspartner und/oder Schiffsführer haften allein gegenüber den Behörden, ganz gleich, welcher Art, im Fall von Klageerhebungen, Bußgeldern und der Beschlagnahme. Im Fall der Pfändung des Mietschiffs ohne Beschlagnahme ist der Mitvertragspartner verpflichtet, dem Vermieter eine vertragliche Ausfallentschädigung in Übereinstimmung mit dem geltenden Mietpreis zzgl. 30 % zu zahlen.
GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT: Der abgeschlossene Vertrag gilt nach französischem Recht. Im Falle einer Klage ist der Gerichtsstand der Ort an dem die Bootsübergabe erfolgt.
* Inoffizielle Übersetzung. Nur das Text in Französisch wird gültig
Stand Januar 2017